< Previous20 Ý Die Krankenhäuser in Eupen und St. Vith sowie das CHC in Lüttich bilden das Move-Netzwerk Im Jahre 2019 verstärkten das St. Nikolaus- Hospital in Eupen, die St. Josef-Klinik in St. Vith und die CHC Health Group ihre Zusammenarbeit im Rahmen der 2015 unterzeichneten Allianz, die Ende des Jahres zur Schaffung eines Krankenhausnetzwerks führte. Das Move-Netzwerk, das Anfang 2020 geschaffen wurde, umfasst heute 6 Krankenhausstandorte. Die Zusammenarbeit zwischen Kranken- häusern wird bereits durch verschiedene Situationen illustriert: Ý Die Behandlung von Schlaganfällen und anderen neurologischen Pathologien: Rückgriff auf den diensthabenden Neurologen der Klinik CHC MontLégia – Lüttich, um die Symptome bei einem Schlaganfall zu analysieren (telemedizinisches System) und über eine mögliche Verlegung zur Behandlung in eine spezialisierte Einheit zu entscheiden Ý Risikoschwangerschaften oder Frühgeburten, die in Zusammenarbeit mit den spezialisierten Mutterschaftsdiensten der Klinik CHC MontLégia – Lüttich überwacht werden. Ý Komplizierte pädiatrische Fälle unterliegen ebenfalls einem Kooperationsprotokoll mit den pädiatrischen Diensten der Klinik CHC MontLégia – Lüttich. ÝBestimmte Pathologien in der Gastroenterologie, das obstruktive Schlafapnoe-Syndrom … sind weitere Beispiele. Ý Einige spezialisierte MRT-Untersuchungen werden in der Klinik Heusy CHC durchgeführt. Ý Auch die Laboranalysen der drei Krankenhäuser arbeiten eng zusammen (ein Teil der Tätigkeit hat bereits fusioniert). Diese Überweisungen (in Konsultation, Untersuchung oder Krankenhausaufenthalt) an die CHC-Gruppe werden unter Berücksichtigung der spezifischen Bedürfnisse der deutschsprachigen Patienten durchgeführt: immer mehr Informationen werden übersetzt, deutschsprachige Mitarbeiter können in den Abteilungen Unterstützung leisten, digitale Hilfsmittel wie Übersetzungstablets werden eingerichtet, usw. PARTNERKRANKENHÄÄUSER, POLYKLINIKEN 2122 Die moderne Medizin zeichnet sich dadurch aus, dass immer mehr Spezialisten interdis- ziplinär zusammenarbeiten – zum Wohle der Patientinnen und Patienten. Kaum ein Haus hat alle Spezialisten unter einem Dach. Das geht uns hier in Eupen nicht anders. Als Außenstellen unterhält das Hospital zwei Polykliniken, um einige Wege für Patientinnen und Patienten aus der jeweiligen Umgebung kürzer zu gestalten. So muss man nicht für jede medizinische Untersuchung gleich nach Eupen fahren. Eine Polyklinik befindet sich in Moresnet-Chapelle, eine in Kelmis. In beiden bieten Fachärzte des Eupener Krankenhauses Sprechstunden an, in Kelmis zusätzlich auch Hebammen. In Moresnet ist eine Palliativstation angegliedert. Ý Polyklinik im Pflegezentrum „St. Joseph“, Rue de la Clinique 24, Moresnet-Chapelle; Kontakt: 087 789 000, st.joseph@inago.be www.inago.be Ý Polyklinik in der „Residenz Unique“, Kirchplatz 27-29, Kelmis; Kontakt: 087 599 488, polyklinik.kelmis@hospital-eupen.be Außerdem betreibt das Hospital eine Gemeinschaftspraxis im Medizinischen Zentrum Merols, in dem Fachärzte des St. Nikolaus-Hospital Sprechstunden abhalten. Ý Medizinisches Zentrum Merols Belven 110 A, Raeren; Kontakt: 087 311 852, info@mz-merols.be23 WEITERE KOOPERATIONSPARTNER Ý Hausärzte In vielfacher Hinsicht arbeiten wir vom St. Nikolaus-Hospital mit Hausärzten der Region zusammen. Die medizinischen Kolleginnen und Kollegen überweisen Sie per Verordnung an uns, wenn Ihre gesundheitliche Situation es erfordert. Auch im Zuge der Behandlung gibt es eine gute Zusammenarbeit. Unsere Fachärzte tauschen sich mit Ihrem Hausarzt aus, um Sie möglichst gut medizinisch zu versorgen. Und auch der Entlassungsbrief geht an Ihren Hausarzt, er bleibt so über alles informiert. Außerdem beherbergt das St. Nikolaus- Hospital den hausärztlichen Bereitschafts- dienst am Wochenende und an Feiertagen (Zentrale Rufnummer 1733). Eine bewährte Einrichtung, um Sie fortlaufend medizinisch zu unterstützen, wenn Ihre gesundheitliche Lage es erfordert. Wenn Sie abends, nachts oder am Wochen- ende den Bereitschaftsdienst der Hausärzte benötigen, erreichen Sie den Bereitschafts- dienst der Hausärzte über die zentrale Notruf- nummer 1733. Wenn Sie diese Nummer für nicht dringende medizinische Hilfe wählen, werden Sie mit Ihrem örtlichen Bereitschafts- dienst verbunden. Ý Josephine-Koch-Service Die Begleitung und Betreuung der Patienten des St. Nikolaus-Hospital und ihrer Angehörigen sowie Sterbebegleitung sind die Ziele des Josephine-Koch-Services. Diese Vereinigung trägt den Namen jener Ordensfrau, die sich um die Mitte des 19. Jahr- hunderts für die Kranken, Schwachen und Bedürftigen im Raum Eupen eingesetzt hat. Mehr als 100 ehrenamtliche Mitarbeite- rinnen und Mitarbeiter engagieren sich in der Woche bis zu vier Stunden, im Hospital und außerhalb. Mit der Begegnungsstätte „Mittendrin“ betreibt der Service an der Klötzerbahn 1 in Eupen einen Treffpunkt für ältere und eingeschränkte Menschen. Kontakt unter 087 569 844. Infos unter www.jks-eupen.be. Ý Autonome Hochschule Gemeinsam mit ihren Kooperations- partnern bildet die Autonome Hochschule in der Deutschsprachigen Gemeinschaft Pflegekräfte aus. Dadurch kommt sie einer wichtigen gesellschaftlichen Aufgabe nach. Das St. Nikolaus-Hospital freut sich, einer dieser Kooperationspartner zu sein und an der Aufgabe mitzuwirken. Der Pflegeberuf ist ein anspruchs- und verantwortungsvoller Beruf. Die Studie- renden im Fachbereich Gesundheits- und Krankenpflegewissenschaften können ein Abschlussdiplom erlangen, das sie zu einer beruflichen Laufbahn im Inland sowie im gesamten europäischen Ausland und darüber hinaus befähigt. Kontakt per E-Mail unter gkw@ahs-dg.be. Infos unter www.ahs-dg.be. Ý Die Cliniclowns Mehr als 40 Cliniclowns bringen immer wieder Freude in den Alltag von kranken und älteren Menschen. Sie sind geschult für die besondere Situation, in der sich Patienten und Bewohner befinden, und gehen darauf ein. Immer wieder könnte man meinen: Lachen ist die beste Medizin! Auf jeden Fall kann der Humor gut tun und eine willkommene Abwechslung sein. Auch das St. Nikolaus-Hospital profitiert von diesem Einsatz, seine Kinderstation zum Beispiel. Wir freuen uns jedes Mal, wenn die Clowns in unser Haus einziehen. Sie bringen Leben und Leichtigkeit in einen Alltag, der oft genug von ernsten und schweren Situa- tionen geprägt ist. Dafür sind wir und mit uns unsere Patienten und Mitarbeiter dankbar. Infos unter www.cliniclowns-ostbelgien.be.24 Ý Das Wallonische Gesundheitsnetz (RSW) Das Réseau Santé Wallon (Wallonische Gesundheitsnetz) ermöglicht den Austausch digitaler medizinischer Dokumente (Unter- suchungsergebnisse, medizinische Berichte, Briefwechsel usw.) zwischen den Ärzten, die denselben Patienten betreuen. Einige Beispiele: Ý der Patient kehrt nach einem Krankenhausaufenthalt nach Hause zurück; Ý der Patient erleidet einen Unfall; Ý der Patient sucht verschiedene Ärzte auf. Alle Ärzte, die an diesen Situationen beteiligt sind, können Zugang zu den Informationen bezüglich dieses Patienten erhalten. Dieser Informationsaustausch zwischen den Pfle- geleistenden erleichtert die Behandlung des Patienten. Damit ein Arzt Zugang zu den medizinischen Daten des Patienten erhält, muss eine thera- peutische Beziehung bestehen. Sie persön- lich wiederum verwalten den Zugang zu Ihrer Gesundheitsakte online, wo und wann Sie möchten! Weitere Erklärungen und Information erhalten Sie an der Rezeption, auf der Web- seite des St. Nikolaus-Hospital, www.hospital-eupen.be, oder auf www.reseausantewallon.be. Ý Kostenabrechnung Der Pflegesatz, die ärztlichen Honorare und die Tarife der Medikamente sind vom Föde- ralen Gesundheitsministerium festgelegt und können bei der Krankenhausaufnahme an der Rezeption eingesehen werden. Der gesetzliche Pflegesatz sowie die eventuellen Zimmerzuschläge sind außerdem auf der Tür des Krankenzimmers angeschlagen. Die Aufenthaltskosten werden größtenteils von der gesetzlichen Krankenversicherung vergütet. Allerdings ist gesetzlich eine Eigenleistung vorgesehen, die nicht durch die Krankenkassen getragen wird. Unsere Mitarbeiter der Rezeption informieren Sie gerne dazu. Insofern uns eine Zusage der Kostenüber- nahme durch Ihre Krankenkasse vorliegt, rechnen wir die Kosten Ihres Krankenhaus- aufenthaltes direkt mit dieser ab. Falls Sie privat versichert sind, benötigen wir eine gültige Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse oder Versicherung. Ohne diese sind wir gezwungen, eine Anzahlung pro Tag zu verlangen (in Höhe des Pflege- kostentarifs). ALLES RUND UM KOSTEN, RECHT, VERSICHERUNGEN 25 Ý Zuschläge und Anzahlung Das Einbettzimmer gilt als Wahlleistung, für die ein Zimmer- und ein Honorarzuschlag berechnet werden. Die Zimmer- und Honorarzuschläge werden nicht durch die gesetzliche Krankenversicherung zurück- erstattet. Ab dem Moment, wo Sie ein Einbettzim- mer wählen und belegen, sei es nur für einen Tag, sind die Fachärzte berechtigt, für die gesamte Hospitalisationsdauer einen Honorarzuschlag in Rechnung zu stellen. Dieser Honorarzuschlag beträgt 200 % des Basishonorars. Wenn Sie jedoch aus medi- zinischen oder organisatorischen Gründen (kein Platz in einem Zwei- oder Mehrbett- zimmer) ein Einbettzimmer belegen, werden diese Zuschläge nicht berechnet. Bei Ihrer Krankenhausaufnahme ist eine erste Anzahlung für die Zimmer- und Hono- rarzuschläge zu leisten. Dies gilt auch für gewisse Hospitalia-Versicherungen von bestimmten Krankenkassen. Die Versi- cherung wird Ihnen diese Anzahlung später zurückerstatten. Die Zahlung mittels einer Bancontact - Karte ist möglich. Für die darauffolgenden Anzahlungen wird ein Mitarbeiter der Rezeption bei Ihnen vorsprechen. Für Besitzer einer DKV- Versicherungskarte bzw. Assurcard entfällt die Leistung einer Anzahlung, insofern die Übernahme der Kosten bestätigt wird. Sollten Sie nicht in der Lage sein, diese Anzahlung zu leisten, kann unser Sozial- dienst Sie gerne beraten. Es genügt, dem Personal der Rezeption oder der Station Bescheid zu geben. Für jede angefangene Periode von 7 Tagen wird für ein Einzelzimmer eine Anzahlung gefragt. Wenn Sie eine Zusatzversicherung bei Ihrer Krankenkasse abgeschlossen haben, wird man Ihnen zum Teil die Kosten der Eigenbe- teiligung zurückerstatten. Wir raten Ihnen, sich dort über Ihre Leistungen zu erkundigen. Im Falle einer Unterbringung in der Geriatrie sind jedoch diese Rückerstattungsbeträge oft begrenzt. Die Rechnung für Ihren Aufenthalt werden Sie erst einige Zeit nach der Entlassung zu Hause erhalten.26 Ý Zimmerwahl Ihre Zimmerwahl ist auf unserer Bestäti- gung vermerkt. Wir bemühen uns, diese zu berücksichtigen, können aber keine Garantie geben. Bitte beachten Sie die Regelung der Zimmer- und Honorarzuschläge für Ein- bett-Zimmer (siehe oben unter Zuschläge und Anzahlung). Wir bitten um Verständnis, dass Notfallpa- tienten, falls ihr Gesundheitszustand es zulässt, zuerst in einem Mehrbettzimmer hospitalisiert werden. Bei der Regelung der Aufnahmeformalitäten mit unseren Mitar- beitern der Rezeption kann der Wunsch einer anderen Zimmerwahl mitgeteilt werden. Nur für Einzelzimmer werden Zuschläge berechnet. Die Zimmer- und Honorarzuschläge werden nicht durch die gesetzliche Krankenver- sicherung zurückerstattet. Falls Sie eine Privatversicherung haben raten wir Ihnen, sich am besten noch vor Ihrer Aufnahme bei Ihrer Hospitalia-Versicherung zu infor- mieren, zu wie viel Prozent sie sich an den Kosten beteiligt. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass das Übernachten von Begleitpersonen im Patientenzimmer nur ausnahmsweise erlaubt ist und dies nur in Einzelzimmern (außer auf Kinderstation, wo dies auch im Zweibettzim- mer möglich ist). Diese Übernachtungen sind nur unter bestimmten Bedingungen möglich. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Rezeption, die die notwendigen Schritte in die Wege leiten wird. Ý Wenn Sie nicht in Belgien versichert sind Für ungeplante medizinische Leistungen müssen Sie im Besitz einer Europäischen Karte (E111) sein. Diese Karte erhält man auf einfache Anfrage bei der Krankenkasse für die Dauer des geplanten Auslandsaufenthaltes und muss bei der Aufnahme vorgelegt werden. Sie verfügen während der Gültigkeits-Dauer dieses E111 über eine belgische Versicherungsnummer und das Krankenhaus kann über eine belgische Krankenkasse abrechnen. Sie erhalten lediglich eine Rechnung für Ihre Eigenbeteiligung. Für geplante medizinische Leistungen müssen Sie ein E112 besitzen. Dies ist eine offizielle Kostenübernahme-Zusage Ihrer Krankenkasse, die im Voraus beantragt und bei der Aufnahme vorgelegt werden soll. Sie müssen dazu einen Kostenvoranschlag des geplanten Eingriffs bei Ihrer Krankenkasse einreichen und diese bestimmt, ob und in welcher Höhe sie interveniert. Bei einem Gutachten verfügen Sie auch hier über eine belgische Versicherungsnummer und das Krankenhaus kann mit einer belgischen Kran- kenkasse abrechnen. Sie erhalten lediglich eine Rechnung für Ihre Eigenbeteiligung.27 Bei Privatversicherten gilt Folgendes: Mit privaten Versicherungen / Kassen kann das Krankenhaus nicht sofort abrechnen und der Patient wird immer als Selbstzahler aufgenommen. Für ungeplante medizinische Versorgung muss er eine tägliche Anzahlung leisten (Tagessatz). Im Falle einer Operation wer- den die zusätzlich entstehenden Kosten nach Möglichkeit sofort eingeschätzt und angezahlt. Für geplante medizinische Leistungen sollen Privatversicherte auch im Voraus einen Kostenvoranschlag einreichen bei ihrer Versicherung / Kasse und eine Kostenübernahme beantragen. Doch auch hier müssen Sie sofort bei der Aufnahme prinzipiell den kompletten Betrag des Kostenvoranschlages als Anzahlung leisten. In beiden Fällen erhalten Sie erst im Nach- hinein die Rückerstattung Ihrer Krankenkasse / Versicherung. Für ambulante Eingriffe sind die Kosten im Normalfall übersichtlich. Für stationäre Aufnahmen muss die voraussichtliche Verweildauer (Tagessätze) mit berück- sichtigt werden im Gesamtpreis. Dabei ist zu beachten, dass der Patient eine neue Anzahlung leisten muss, falls die geplante Verweildauer überschritten wird. Wenn der Versicherungsstatus nicht bekannt ist, sollten Sie sich bei Ihrer Krankenkasse erkundigen. Für weitere Informationen steht die Rezeption allzeit gerne zur Verfügung. Ý Krankenwagentransporte Hier gilt es zu unterscheiden, ob es sich um einen medizinisch dringenden Grund handelt oder nicht. Es gibt verschiedene Arten von Transporten. Die Kosten für die Transporte können sehr verschieden sein. Auch die Beteiligung der Krankenkasse ist sehr verschieden. Bitte erkundigen Sie sich vorab bei Ihrer Krankenkasse und / oder Versicherung. Erste Informationen finden Sie auf unserer Website. Gerne können Sie sich auch an unseren Sozialdienst wenden.28 Ý Zentrale 087 599 599 Über die Zentrale erreichen Sie alle Dienste! Ý Medizinisch-technische Dienste Ý Blutabnahmen Ý Labor Ý Notaufnahme Ý Nuklearmedizin Ý Physiotherapie Ý Röntgenabteilung – MRT Ý Hospitalisationsdienste Ý Chirurgie Ý Entbindungsheim Ý Geriatrie Ý Innere Medizin Ý Intensivdienst Ý Pädiatrie Ý Rehabilitationsdienst Ý Tagesklinische Dienste Ý Dialyse Ý Endoskopie Ý Tagesklinik Chirurgie Ý Tagesklinik Onkologie Ý Fachrichtungen und Dienste Anästhesie und OP Ý Anästhesie Ý Präoperative Sprechstunde Ý Schmerztherapie Chirurgie Ý Abdominalchirurgie Ý Adipositaszentrum Ý Ästhetische Chirurgie Ý Gefäß- und Thorakalchirurgie Ý Urologie TELEFONVERZEICHNIS 29 Innere Medizin Ý Brustklinik Ý Endokrinologie Ý Gastroenterologie Ý Geriatrie Ý Kardiologie Ý Liaison gériatrique Ý Neurologie Ý Nephrologie Ý Onkologie Ý Pneumologie Ý Palliativmedizin und -begleitung Kleine Chirurgie Ý Dermatologie (Hautarzt) Ý HNO (Hals-Nasen-Ohrenarzt) Ý Mund-, Kiefer und Gesichtschirurgie Ý Ophtalmologie (Augenarzt) Ý Zahnmedizin (Kinder) Mutter-Kind Ý Gynäkologie Ý Kinderkardiologie Ý Pädiatrie (Kinderarzt) Ý Pränatale Sprechstunde Orthopädie und Revalidation Ý Neurochirurgie Ý Orthopädie & Traumatologie Ý Orthopädische Einlagen Ý Physikalische und rehabilitative Medizin Ý Rheumatologie Paramediziner Ý Diätassistenz Ý Logopädie Ý Physiotherapie Ý Psychologie Ý Sozialdienst Ý Verwaltung Ý Direktion 087 599 260 Ý Mediator 087 599 510 Ý Buchhaltung Ý Rechnungsabteilung Für mehr Informationen oder detaillierte Kontaktdaten schauen Sie bitte in unser Sprechstundenblatt oder auf unsere Website: www.hospital-eupen.be.Next >